Das reformierte Nachweisgesetz – müssen jetzt Arbeitsverträge überarbeitet werden?

Geschrieben am 05.08.2022 von:

Jean-Pierre Yöndemli

Rechtsanwalt
zum Profil

Kontaktiere mich:

+49 (0) 6232 – 100119 0
E-Mail senden

Das Nachweisgesetz wurde mit seinen nun sechs Paragraphen reformiert. Hintergrund war die Umsetzung der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts (kurz: „Arbeitsbedingungsrichtlinie“). Diese ersetzt die sog. Nachweisrichtlinie und hat zum Ziel, Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird – heißt im Klartext: Arbeitgeber*innen treffen umfassendere Informations- und Dokumentationspflichten.

Du als Arbeitgeber*in musst nun eine Vielzahl von Informationen als wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festhalten, unterzeichnen und dem*der Arbeitnehmer*in aushändigen. Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift der Vertragsparteien, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes einschließlich sonstiger Vergütungen (Überstunden, Prämien, etc.) unter Angabe der Fälligkeit und Art der Auszahlung sowie die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhezeiten und Ruhepausen und Modalitäten der Schichtarbeit.

Diese Angaben müssen in der gesetzlich festgelegten Form (schriftlich und unterschrieben) spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung vorliegen. Zur Einhaltung dieser Informations- und Dokumentationspflicht reicht die Bereitstellung eines „normalen“ schriftlichen Arbeitsvertrages aus. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Ferner statuiert das Nachweisgesetz diese Pflicht noch für einige weitere Angaben. Du als Arbeitgeber*in solltest nun prüfen, ob all die als wesentliche Vertragsbedingungen definierten Punkte sich auch in deinen Arbeitsvertragsmustern wiederfinden. Kommst du deinen Verpflichtungen aus dem Nachweisgesetz nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann.

Falls du dir unsicher bist, ob du alle Punkte in deinen Musterverträgen abgedeckt hast – komm‘ gerne auf uns zu! Wir unterstützen dich bei der Prüfung und Umsetzung.


Zurück zu den News