Schutz von Whistleblowern durch das Hinweisgeberschutzgesetz

Geschrieben am 13.10.2022 von:

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Mit dem voraussichtlich Ende 2022 in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, um den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern. Daher kommen auf viele Unternehmen neue Anforderungen zu, um ihre Compliance zu wahren.

Durch sogenannte „Whistleblower“ werden Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden aufgedeckt, weshalb ihnen ein besonderer Schutz vor Benachteiligungen zukommen soll.

Ziel des Gesetzes ist:

  • Der Rechts- und Vertrauensschutz durch eine diskrete Behandlung der hinweisgebenden Personen
  • Das Verbot von ungerechtfertigten Benachteiligungen wie bspw. einer Kündigung
  • Die Einrichtung interner und externer Meldestellen.

Aber auch Unternehmen sollen umfassend durch das Gesetz geschützt und so Haftungsansprüche und Imageschäden für Unternehmen und Behörden vermieden werden. Die Hinweise sollen ein frühzeitiges Einschreiten ermöglichen.

Das Gesetz findet sowohl Anwendung bei Verstößen gegen EU-Recht als auch deutsches Recht und betrifft vor allem Meldungen von Verstößen, die straf- und bußgeldbewehrt sind. Hinweisgeber sind verpflichtet, sich an ein konkretes Verfahren zu halten und dürfen Informationen nur als ultima ratio an die Öffentlichkeit weitergeben.

Wichtig hervorzuheben ist, dass Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet sind, eine interne Meldestelle einzurichten, da sonst ein Bußgeld droht. Für bestimmte Unternehmen, wie bspw. im Versicherungswesen, gilt jedoch die Pflicht der Einrichtung einer internen Meldestelle, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Außerdem müssen die Meldungen umfassend dokumentiert und zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Dabei gilt der datenschutzrechtliche Grundsatz, dass die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten auf das Minimum zu beschränken sind.

Falls du Fragen zur Einrichtung einer internen Meldestelle oder deren Anforderungen hast, dann komme gerne auf uns zu!

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