Neue Regelungen im E-Commerce ab 01.07.2022

Geschrieben am 15.07.2022 von:

Jean-Pierre Yöndemli

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Der Kündigungsbutton- Anpassungsbedarf für alle Tätigen im Bereich E-Commerce

An die Kündigung von Verträgen werden nun die gleichen Anforderungen gestellt wie an den Bestellvorgang. Die sog. „Button-Lösung“ findet auch Anwendung auf den Kündigungsbutton.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für alle entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse, also zum Beispiel Streaming-Abos, aber auch auf den Internetvertrag oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Dieser muss gut sichtbar auf der Webseite platziert sein. Mit einem Klick muss es den Verbraucher*innen möglich sein, alle zur Kündigung notwendigen Angaben tätigen zu können. Mit einem weiteren Klick wird dann die Kündigung abgegeben. Wie auch bei der Bestellung, sind Unternehmer*innen verpflichtet, eine elektronische Kündigungsbestätigung zu versenden.

Im Übrigen: Alle Verbraucher*innen dürfen über die neue Kündigungsmöglichkeit ihre Verträge kündigen – ganz unabhängig davon, wie sie den jeweiligen Vertrag geschlossen haben. Die Möglichkeit eines elektronischen Vertragsschlusses reicht! Auf der anderen Seite dürfen Verbraucher*innen aber auch nicht in ihrem Kündigungsrecht beschränkt werden. Das heißt, dass die Kündigung auch auf althergebrachte Weise ausgesprochen werden können muss.

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