Um was geht es?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde zum 16.12.2019 beschlossen und muss spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das grundlegende Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Mitgliedsstaaten können die Grenze jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter anheben, um kleinere Unternehmen von der Pflicht zu befreien.
Weitere Infos zum Thema findest du in unserem Whitepaper ganz unten. Du brauchst Unterstützung bei der Umsetzung? Wir helfen dir gerne bei der Einführung einer Whistleblower-Hotline.
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Unsere Leistungen
Datenschutz-Folgenabschätzung
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden
Betriebsvereinbarung
Erstellung einer Betriebsvereinbarung für die Einführung der Whistleblower-Hotline
Benötigte Unterlagen
Erstellung der erforderlichen Pflichtinformationen nach Art. 13, 14 DS-GVO
Anweisungen
Erstellung einer Anweisung, aus der sich die Umsetzung der Betroffenenrechte bzw. deren Einschränkung ergibt
Hotline
Stellung der Whistleblower-Hotline
Downloads
In unserem Whitepaper zum Thema „Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie“ findest du Beispiele für Rechtsverstöße, Informationen zum Meldeverfahren und vieles mehr. Fülle jetzt das Anmeldeformular für unseren Newsletter aus, um das Whitepaper „Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie“ direkt downloaden zu können.