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Datenschutzinformationen für Social Media

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Worum geht es in dieser Datenschutzerklärung eigentlich?

Hallo und herzlich willkommen auf unserer Fanpage! Wir finden es toll, dass du dir unsere Datenschutzerklärung durchliest. Normalerweise interessiert sich niemand für das Thema Datenschutz, obwohl es total wichtig ist. Es gibt wohl zu viele trockene und unlesbare Datenschutzerklärungen, aus denen man ohnehin nicht schlauer wird. Wir hoffen, dass unser Exemplar eine positive Ausnahme ist.

Wenn du das Profil von MORGENSTERN bei LinkedIn besuchst und dir die (hoffentlich interessanten) Inhalte anschaust, werden deine personenbezogenen Daten verarbeitet. Ein für uns geltendes Gesetz – die Datenschutz-Grundverordnung oder kurz DS-GVO – enthält dazu nun ein paar Vorgaben. Wir müssen dich schon zum Zeitpunkt der Erhebung deiner personenbezogenen Daten über bestimmte Dinge informieren. Und genau darum geht es in dieser Datenschutzerklärung.

 

Wie erreiche ich die Verantwortlichen?

Du kannst das soziale Netzwerk unter den folgenden Kontaktdaten erreichen: LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Ireland. Es hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, den du jederzeit kontaktieren kannst. Ansonsten verwende bitte die von LinkedIn bereitgestellten Kontaktformulare für vordefinierte Zwecke.

Uns – die MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – kannst du unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten erreichen. Wir haben eine Datenschutzbeauftragte benannt. Diese kannst du per E-Mail an privacy@morgenstern-privacy.com erreichen, wenn du Fragen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten hast.

 

Wie läuft das mit der Kommunikation über LinkedIn?

Wir nutzen unser Profil auf LinkedIn, um mit euch in Kontakt zu treten und zu interagieren. Das ist über Direktnachrichten, die Like-Funktion oder Kommentare möglich. Im diesem Rahmen wird immer der Name angezeigt, der in deinem Profil als Benutzername hinterlegt ist.

Die Zulässigkeit dieser Verarbeitung richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (berechtigtes Interesse). Die Kommunikation mit euch ist für uns wichtig, um Fragen zu beantworten, auf Kritik einzugehen, eine Beziehung aufzubauen und Informationen auszutauschen. Nur so können wir unsere Leistungen verbessern und auf eure Bedürfnisse eingehen. Die Kommunikation über soziale Netzwerke ist dabei wichtig, um insbesondere jüngere Kunden zu erreichen.

Kommentare werden zeitlich unbegrenzt auf unserem Profil gespeichert und können von anderen Nutzern eingesehen werden. Das gleiche gilt für die Nutzung der Like-Funktion. Direktnachrichten werden ebenfalls gespeichert, allerdings in einem regelmäßigen Turnus gelöscht. Der Rhythmus orientiert sich dabei an unserem internen Löschkonzept.
Du kannst die verschiedenen Möglichkeiten zur Kommunikation nutzen, musst es aber nicht. Die Inhalte unseres Profils kannst du dir auch so anschauen.

 

Was sind Page-Insights?

Beim Aufruf unseres Profils werden sogenannte Page-Insights erhoben. Dabei handelt es sich um zusammengefasste Statistiken, die anhand bestimmter, von LinkedIn protokollierter Aktionen erstellt werden. Es geht dabei hauptsächlich darum, wie die Nutzer mit dem Profil und anderen Inhalten auf LinkedIn interagieren. Mehr Informationen zu den Page-Insights findest du bei LinkedIn direkt:

https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/a547077/linkedin-page-analytics-overview?lang=de
https://legal.linkedin.com/pages-joint-controller-addendum

Für uns besteht keine Möglichkeit, dich über die Page-Insights persönlich zu identifizieren. Wir können die Daten auch keinem Profil zuordnen. Für uns sind die Page-Insights ein Teil der vom sozialen Netzwerk bereitgestellten Funktionen. Wir können nicht einseitig darüber entscheiden, ob wir diese Daten verarbeiten. Diese stellen einen nicht abdingbaren Teil der Nutzungsbedingungen von LinkedIn dar. Das gleiche gilt für dich. Du hast bei der Anlage deines eigenen Profils den Nutzungsbedingungen zugestimmt und die Verarbeitung vertraglich zugelassen. Wenn du die Nutzungsbedingungen nicht akzeptierst, kannst du kein Profil bei LinkedIn unterhalten. Insoweit ist die Bereitstellung der Page-Insights erforderlich für die Nutzung.
Die Page-Insights werden auch bei Personen erhoben, die kein LinkedIn-Profil haben. In dem Fall wird der Besucher allerdings beim Aufruf der Seiten zuvor um eine Einwilligung gebeten – ohne diese können keine Inhalte eingesehen werden.

LinkedIn stützt die Zulässigkeit der Verarbeitung von Page-Insights auf Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (berechtigtes Interesse). Die Daten nutzt das soziale Netzwerk hauptsächlich zur Optimierung der Werbeanzeigen. Wir selbst verwenden die Daten, um unser Profil für unsere Nutzer noch besser zu machen und Inhalte bereitzustellen, die von vielen Nutzern gelesen werden. Um unsere Reichweite (und damit unseren Umsatz) zu verbessern, brauchen wir viele Aufrufe und viel Traffic auf unserem Profil. Je mehr wir die Inhalte an die Interessen unserer Nutzer anpassen, desto eher können wir dies erreichen.

Die über unser Profil erhobenen Page-Insights werden anonymisiert verarbeitet. Das bedeutet, dass die Daten so geändert werden, dass sie nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren bzw. identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.

 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Die Verarbeitung der Page-Insights erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von uns und dem sozialen Netzwerk. Es handelt sich hierbei um einen datenschutzrechtlichen Spezialfall nach Art. 26 DS-GVO. Daher haben wir mit dem sozialen Netzwerk einen Vertrag geschlossen, in dem der Umgang mit den Page-Insights und vor allem auch die Erfüllung von Betroffenenrechten geregelt wird.

LinkedIn ist primär verantwortlich für die Verarbeitung der Page-Insights im Hinblick darauf, dass eine Rechtsgrundlage besteht.

 

An wen werden meine Daten weitergegeben?

Die bei der Nutzung von LinkedIn verarbeiteten Daten werden an die Server des sozialen Netzwerks übermittelt und dort gespeichert. Direktnachrichten werden von unseren Mitarbeitern gesehen und beantwortet. Alle anderen Aktionen sind öffentlich auf unserem Profil einsehbar und können auch von anderen Nutzern kommentiert werden. LinkedIn ist über das Internet auf der ganzen Welt abrufbar, sodass ein Zugriff auch aus Ländern ohne ausreichendes Datenschutzniveau möglich ist. Bitte sei dir bei der Nutzung sozialer Netzwerke und des Internets generell hierüber im Klaren.

Die Page-Insights werden teilweise an Server von LinkedIn in den USA übermittelt und dort gespeichert. Dieser Vorgang ist unter Beachtung der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO (hier entweder Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses der europäischen Kommission oder Verwendung von Standarddatenschutzklauseln) zulässig.

 

Kann ich der Verarbeitung der Page-Insights widersprechen?

Die Page-Insights werden auch für werbliche Zwecke verwendet, daher besteht grundsätzlich ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO. Das soziale Netzwerk stellt ein Onlineformular für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts bereit. Du kannst dieses Recht auch uns gegenüber geltend machen und wir leiten die Anfrage dann an LinkedIn weiter.

Bitte beachte, dass im Falle eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung von Page-Insights die Nutzung von LinkedIn und der Aufruf unseres Profils nur eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich ist.

 

Welche Rechte hast du?

Wenn es um Datenschutz geht, hast du ziemlich viele Rechte. In der DS-GVO gibt es einige Artikel, die sich nur damit beschäftigen und wir müssen dich darüber entsprechend informieren.

Du hast das Recht, alle deine Betroffenenrechte sowohl gegenüber dem sozialen Netzwerk als auch uns gegenüber geltend zu machen. Im Rahmen der Vereinbarung, die zwischen uns mit Instagram besteht, werden wir, soweit das soziale Netzwerk allein deinen Betroffenenrechten nachzukommen hat, deine Anfrage unverzüglich weiterleiten.

Du hast ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) sowie auf Datenübertragung (Art. 20 DS-GVO).

Du hast jederzeit das Recht, dich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Übersicht bekommst du auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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