EuGH bestätigt Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden nach Art. 80 DS-GVO

Geschrieben am 15.05.2022 von:

Sabine Pernikas

Rechtsanwältin | Fachanwältin für IT-Recht
zum Profil

Kontaktiere mich:

+49 (0) 6232 – 100119 0
E-Mail senden

Mit dem Urteil vom 28. April 2022 (Az. C-319/20) bestätigte der EuGH, dass Verbraucherschutzverbände gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben können. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wegen datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und verbraucherschutzrechtlicher Verstöße gegen Meta Platforms Ireland (Facebook). Der EuGH hat nun bestätigt, dass Verbände wie der vzbv, die ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgen, befugt sind, bezüglich DS-GVO-Verstößen Klage zu erheben, unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag.

Ob die Entscheidung dazu beiträgt, dass Verbraucherverbände in Zukunft vermehrt gegen Datenschutzverstöße im öffentlichen Interesse vorgehen werden, wird sich zeigen. Insbesondere dort, wo Datenschutzverletzungen in größerer Zahl drohen oder wo Verstöße vorliegen, die leicht nachvollziehbar sind (z.B. fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen auf Webseiten) sollte vorgesorgt werden.


Zurück zu den News