GERICHT VERBIETET INSTAGRAM, WHATSAPP UND FACEBOOK

Geschrieben am 20.12.2019 von:

Sabine Pernikas

Rechtsanwältin | Fachanwältin für IT-Recht
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In einem Patentrechtsstreit zwischen Blackberry und Facebook hat das Landgericht München kürzlich entschieden, dass die Dienste Instagram, WhatsApp und Facebook einige von Blackberry angemeldete Patente verletzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – grundsätzlich darf Facebook diese Dienste aber in der aktuellen Form nicht weiter anbieten.

HINTERGRÜNDE

Das kanadische Unternehmen Blackberry sieht insgesamt 5 seiner Patente als verletzt an. Dabei geht es um Funktionen wie das gleichzeitige Anzeigen zweier Chatverläufe oder das Chatten, während eine Spiele-App genutzt wird. In 4 Fällen ist das Landgericht München dem Antrag des Unternehmens gefolgt und erkennt Patentrechtsverletzungen an. Lediglich in Bezug auf einen Klagepunkt erfolgte kein Rechtsspruch, weil die monierte Verletzung nicht hinreichend konkret beschrieben worden sei.

Die 4 relevanten Funktionen werden nicht alle gleichzeitig in den Diensten verwendet. Die Netzwerke haben aber zumindest eine davon implementiert und lösen damit eine Rechtsverletzung aus. Es handelt sich zwar nicht um Hauptfunktionen in den Anwendungen – Facebook ist allerdings vom Gericht verboten worden, diese ohne Anpassung weiterhin in Deutschland anzubieten.

FOLGEN

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Blackberry kann die Verbote aber aufgrund einer vorläufigen Vollstreckbarkeit durchsetzen, wenn das Unternehmen eine bestimmte Geldsumme beim Gericht hinterlegt. Diese beträgt für jeden der Fälle nach Festlegung des Gerichts zwischen einer Million und 1,6 Millionen Euro.

Facebook hat allerdings noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen und eine andere Entscheidung zu erwirken. Auch ist eine Anpassung und Neugestaltung der Apps möglich, um die Patentrechtsverletzung abzustellen.

AUSBLICK

Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Facebook seine beliebtesten Anwendungen in Deutschland tatsächlich abschalten muss. Sollte Blackberry die geforderten Sicherheitsleistungen erbringen, hat Facebook bereits angekündigt, „Software-Updates bereitzuhalten, um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen.“

Zudem ist es fraglich, ob Blackberry das Unterlassungsgebot vollstrecken wird. Denn für den Fall, dass das Oberlandesgericht München der Berufung stattgibt, müsste Blackberry Facebook den bis dahin entstandenen Schaden ersetzen. Aufgrund der Popularität der besagten Dienste könnte ein solcher Schadenersatz erhebliche Ausmaße annehmen.

Außerdem ist eine Klage von Facebook beim Bundespatentgericht anhängig, mit der die Gültigkeit der Blackberry-Patente angefochten wird. Dabei ist zu beachten, dass Software in Europa üblicherweise nicht patentfähig ist. Das Bundespatentgericht müsste also, um die Gültigkeit nicht aufzuheben, feststellen, dass die Patente neuartige technische Lösungen schützen, die nicht lediglich in Form von Software bestehen.

Nutzer der Anwendungen in Deutschland werden daher vermutlich keine Auswirkungen des Urteils zu spüren bekommen.


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