Microtargeting auf Social Media oder: Wie uns die Politik im Netz übers Ohr hauen könnte

Geschrieben am 01.03.2022 von:

Sabine Pernikas

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Der Umgang mit Fake News, Desinformation und Propaganda sind inzwischen Alltag im Medienkonsum. Das Internet war ein hierfür gewaltiger Katalysator und gerade die Demokratien dieser Welt haben heftig damit zu kämpfen. Im Bereich der Wahlwerbung soll eine angekündigte EU-Verordnung für mehr Transparenz sorgen. Konkret soll auf das Thema Zielgruppenabsprache reagiert werden.

Viele Aspekte von Wahlwerbung sind bisher eher abstrakt bzw. überhaupt nicht geregelt. Die neue Verordnung soll sich sowohl mit online- als auch offline-Wahlwerbung beschäftigen. Es wird auf Transparenz gesetzt – gerade in sozialen Medien. Politische Organisationen müssen in Zukunft veröffentlichen, wie das Wähler*innen-Targeting abläuft und ihre politische Werbung mit mehreren Transparenz-Labels versehen. Wahlwerbung basierend auf sensiblen Daten (z.B. auf Basis von Religionsdaten usw.) soll nur noch stark eingeschränkt möglich sein. Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung sollen die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden sein.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat sich zu der geplanten Verordnung geäußert. Er sieht noch Handlungsbedarf. Er möchte nämlich ein generelles Microtargetingverbot überprüfen. Microtargeting meint, dass Anzeigen nur für Personengruppen mit bestimmten Interessen geschaltet werden. Ein Verbot würde also bedeuten, dass Inhalte nicht mehr auf die Bedürfnisse einer Zielgruppe abgestimmt werden dürften. Klingt abgefahren? Tatsächlich haben sich sogar bei der Bundestagswahl 2021 alle Parteien dieser Technik bedient.

Beispielsweise schaltete die FDP für Facebook-Nutzer*innen mit „grünen“ Interessen eine Werbung, welche sich für ein staatliches CO2 Limit aussprach. Der Zielgruppe „Vielreisende“ bekamen hingegen eine Anzeige zu sehen, in der staatliche Verbote beim Thema Klima als No-Go abgestempelt wurden. (Quelle: Recherche der öffentlich-rechtlichen Medien, mehr Details, auch zu den anderen Parteien, unter dieser Webseite)

Besorgniserregend ist insbesondere die Manipulationsgefahr und die Risiken, die sich weiterhin durch rechtswidriges Microtargeting bei der Verbreitung von Fakenews ergeben können. Die geplante Verordnung kann hier ein guter Anfang sein, da dies natürlich erheblich erschwert werden würde. Klar ist aber auch, dass Gesetze keine politische Bildung ersetzen können. Auch funktionierende Demokratien werden die Gefahr von Desinformation nie ganz ausschalten können.


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