Recht. Digital. Persönlich.

Teil 1 – Von der klassischen Anwaltstätigkeit ins digitale Morgen

 

Nach dem Jurastudium startete Sinja Huesgen klassisch im Notariat. Doch schnell war klar: Sie wollte ein moderneres und dynamischeres Umfeld. Heute ist sie Rechtsanwältin bei MORGENSTERN, spezialisiert auf IT- und Datenschutzrecht.

Warum IT- und Datenschutzrecht?
„Mich hat insbesondere der moderne und zukunftsweisende Charakter dieses Rechtsgebiets angesprochen. Anders als viele traditionelle juristische Tätigkeitsfelder ist das IT- und Datenschutzrecht stark geprägt von technologischen Entwicklungen, gesellschaftlichem Wandel und interdisziplinären Fragestellungen.“

Welche Entwicklungen ihre Arbeit geprägt haben:
„Seit meinem Einstieg habe ich zahlreiche rechtliche Veränderungen miterlebt – etwa die Einführung der DS-GVO, die zunehmende Regulierung künstlicher Intelligenz oder die Umwälzungen im E-Commerce während der Corona-Pandemie. Diese Entwicklungen haben mich fachlich stetig herausgefordert und mir ermöglicht, meine Kompetenzen praxisnah weiterzuentwickeln.“

Was sie täglich motiviert:
„Kein Tag gleicht dem anderen – sei es durch neue gesetzliche Entwicklungen, innovative Geschäftsmodelle oder technologische Fortschritte. Ich schätze es sehr, ständig dazuzulernen und mein Wissen aktuell zu halten.“

Neugierig geworden?
Im nächsten Newsletter verrät dir Sinja, welche Fragen in ihren Seminaren immer wieder auftauchen und welche typischen Missverständnisse es rund um Datenschutz gibt.

Kompetenzen für die Zukunft: Warum KI uns nicht das Denken abnimmt, sondern es neu fordert

Viele glauben, mit dem Einsatz von KI müsse man nicht mehr denken. Aber stimmt das wirklich? Zwingt uns KI nicht eher dazu, kritischer, kreativer und reflektierter zu denken? Sie kann Routineaufgaben übernehmen, aber keine Verantwortung tragen. Sie liefert Vorschläge, aber keine Haltung. Und genau darin liegt die Herausforderung. KI-Tools können zwar viele Aufgaben erleichtern, aber die wahre Stärke liegt nicht in der blinden Nutzung, sondern in der verantwortungsvollen Anwendung. Es wäre doch schade, wenn wir uns die schönen Dinge im Leben, wie das kreative Gestalten oder das Entwickeln eigener Ideen, vollständig abnehmen lassen würden. KI sollte eine Unterstützung sein, kein Ersatz. Also eher ein Werkzeug, das uns schneller ans Ziel bringt, den Weg dorthin aber nicht überflüssig macht.

Künstliche Intelligenz ist längst Teil unseres Alltags. Sie schreibt Texte, fasst Daten zusammen, erstellt Bilder oder hilft beim Lernen. Wer sie jedoch nur nutzt, ohne zu verstehen, wie sie funktioniert, läuft Gefahr, sich auf Ergebnisse zu verlassen, die nicht immer stimmen. Deshalb wird es in der Weiterbildung immer wichtiger, KI-Kompetenzen aufzubauen und zu wissen, wann sie hilft, wann sie irrt (und ja, KI halluziniert gerne mal!) und wo ihre Grenzen liegen. Du entscheidest, welchen Quellen du vertraust, welche Daten du nutzt und wie du Ergebnisse bewertest. Diese Kombination aus technologischem Verständnis und menschlichem Urteilsvermögen wird somit allem Anschein nach zu einer der zentralen Zukunftskompetenzen.

Gleichzeitig gewinnen menschliche Fähigkeiten wieder an Bedeutung. Kritisches Denken, Kommunikationsstärke, Empathie und ethisches Bewusstsein werden zu wichtigen Skills in einer Welt voller Automatisierung.

Aber vielleicht ist das gar nicht neu. Als der Taschenrechner kam, dachten viele, das Kopfrechnen sei bald überflüssig. Doch das Gegenteil trat ein. Der Taschenrechner hat uns nicht das Denken abgenommen, sondern Raum für komplexeres Denken geschaffen. Statt Energie auf Grundrechenarten zu verschwenden, konnten wir uns auf das Verstehen von Zusammenhängen, auf Logik, Strategien, Formeln und Anwendungen konzentrieren, die vorher kaum erreichbar waren. Dasselbe gilt für Navigationssysteme. Sie nehmen uns nicht die Orientierung, sondern geben uns Freiheit, neue Wege zu erkunden. Technologien wie diese haben unser Denken nicht ersetzt, sondern erweitert und genau das wird auch mit KI passieren. Sie soll uns beschleunigen, inspirieren und entlasten, damit wieder mehr Raum bleibt für das, was wirklich zählt: das Menschliche.

 

Wenn du Lust hast, genau das zu erforschen – wie KI dich unterstützen, aber nicht ersetzen kann – dann schau mal in unserem AI-Circle vorbei. Die nächste Veranstaltung findet bereits am 24. November statt. Dort lernst du, KI sinnvoll einzusetzen, Chancen zu erkennen und Risiken einzuordnen – gemeinsam mit anderen, die die Zukunft mitgestalten wollen!

Moderne Schulungsmaßnahmen – was heute technisch möglich ist (und warum das gut ist)

Teil 4: Skalierbar, messbar, budgetschonend – Warum moderne Schulungen auch wirtschaftlich Sinn ergeben

Lernen muss nicht teuer sein, es muss effizient sein. In vielen Unternehmen gilt noch die Faustregel: Schulung = Kostenstelle. Das ist längst überholt.

Was heute möglich ist:

Digitale Lernlösungen sind nicht nur flexibler, sondern sind auch wirtschaftlich deutlich attraktiver:

Warum das funktioniert:

Statt punktueller „Trainings-Events“ entstehen kontinuierliche Lernsysteme, die langfristig wirken. Eine IT-gestützte Auswertung zeigt, wo Wissen sitzt und wo nachgesteuert werden sollte. Das Ergebnis: weniger Blindleistung, mehr gezielte Entwicklung.

UNSER TECHNIK-TIPP: So rechnet sich moderne Weiterbildung:

Mit den richtigen Tools wird Lernen zur Investition und nicht zum Kostenfaktor. Wenn du individuelle Lerninhalte suchst, dann melde dich bei uns.

Täuschend echt: Wie du dich vor KI-basierten Bedrohungen schützt

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Anwendungen, die früher als Zukunftsmusik galten, sind heute Teil unseres Alltags: ChatGPT schreibt uns unsere Texte, Chatbots beantworten Kundenanfragen, Bildgeneratoren erschaffen täuschend echte Fotos und weitere KI-Tools helfen uns bei der Arbeit oder im Studium. Doch während KI unser Leben einfacher machen kann, wächst gleichzeitig eine neue Gefahr: Sie gibt auch Betrüger*innen mächtige Werkzeuge an die Hand.

Ein kurzer Blick zurück: Von Spielerei zur realen Bedrohung

Noch 2021 waren KI-generierte Inhalte eher eine Kuriosität. Wir erinnern uns noch an Menschen mit deutlich zu vielen Fingern, sehr einfach strukturierte Texte und unnatürlich klingende Stimmen. Doch bereits 2022 beschleunigten neue Modelle die Entwicklung enorm und KI konnte plötzlich überzeugende Texte, Bilder und Stimmen erzeugen, die sich kaum noch von echten unterscheiden ließen.

Seit 2023 sind wir an einem Punkt, an dem sogenannte Deepfakes (also realistisch wirkende Fake-Videos) oder Voice Cloning (die täuschend echte Imitation von Stimmen) mit frei verfügbaren Tools erstellt werden können. Was anfangs als technisches Experiment begann, wird heute gezielt missbraucht: Von gefälschten CEO-Anrufen, die Mitarbeitende zur Überweisung großer Geldsummen bewegen sollen, bis hin zu manipulierten Fotos, die in sozialen Medien zur Desinformation eingesetzt werden. Diese Entwicklung zeigt: Betrugsmaschen, die früher leicht durchschaubar waren, wirken heute überzeugend und professionell. Das macht Wachsamkeit wichtiger denn je.

Die häufigsten KI-basierten Bedrohungen

Wissen schützt – unser Microlearning

Genau hier setzt unser Microlearning „Vermeidung von KI-basierten digitalen Bedrohungen“ an. In nur 5–10 Minuten erfährst du praxisnah, worauf du achten solltest. Das Training startet mit einem interaktiven Test: Erkennst du auf Anhieb, welches Foto echt ist? Viele Menschen liegen schon beim ersten Versuch falsch, ein Aha-Erlebnis, das sofort sensibilisiert. Danach geht es direkt ins praktische Üben:

Teste dein Wissen – unverbindlich

Unser Microlearning ist Teil unseres umfangreichen E-Learning-Angebots. Mit einem 14-tägigen Testzugang zu unserem LMS kannst du nicht nur diesen Kurs selbst ausprobieren, sondern auch viele weitere Themen kennenlernen. Von IT-Sicherheit über Datenschutz bis hin zu individuellen E-Learnings vermitteln wir dir und deinem Team nützliches Wissen in kleinen Portionen und mit interaktiven Übungsaufgaben. So seid ihr nicht nur bei KI-Bedrohungen, sondern auch bei vielen anderen digitalen Herausforderungen bestens geschützt und vorbereitet.

Schreib uns ganz unkompliziert per Mail an contact@morgenstern-legal.com oder buche direkt einen Termin über diesen Link.

Aktuelles zur Reform des Vergaberechts

Die Reform des Vergaberechts wirft ihre Schatten voraus. Nachdem letztes Jahr bereits die Ampel-Koalition einen Versuch hierzu unternommen hatte, den sie nicht mehr beenden konnte, will nun auch die neue Bundesregierung das Vergaberecht reformieren.

Am 6. August 2025 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf für das sog. „Vergabebeschleunigungsgesetz“ beschlossen. Dieser Entwurf muss nun noch das weitere gesetzgeberische Verfahren durchlaufen, bevor er geltendes Recht wird.

Als Leitziele der Reform wurden hierbei die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung ausgegeben. So soll etwa ein strategisches Beschaffungsmanagement aufgebaut werden. Zudem soll das Kaufhaus des Bundes für Länder und Kommunen geöffnet werden und es soll eine Konsolidierung der Vergabeplattformen erfolgen.

Die Schwellenwerte für Direktvergaben werden auf 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR für Start-ups angehoben. Ansonsten wird das Unterschwellenvergaberecht in dem Entwurf nicht behandelt. Es ist aber geplant, dass bspw. die UVgO ebenfalls zeitnah neu gefasst werden soll.

Eine der zentralen und am meisten diskutierten Änderungen betrifft den Grundsatz der Losaufteilung. Eine Gesamtvergabe soll nunmehr auch aus zeitlichen Gründen zulässig sein. Dies soll allerdings nur für aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanzierte Infrastrukturvorhaben, die das 2,5-fache des jeweils geltenden Schwellenwerts überschreiten, gelten. Zudem darf die Dringlichkeit nicht vom Auftraggeber verschuldet sein. Die Regelung soll nach 3 Jahren evaluiert werden. Teilweise wird die Regelung als nicht weitgehend genug angesehen, da sich viele Auftraggeber mehr Freiheiten bezüglich der Gesamtvergabe von Leistungen wünschen.

Eine weitere heiß diskutierte geplante Neuerung ist, dass der sofortigen Beschwerde künftig keine aufschiebende Wirkung zukommen soll. Dies wird kritisiert, da dadurch der Rechtsschutz erheblich verkürzt würde. Insoweit muss abgewartet werden, ob diese Regelung tatsächlich wie vorgesehen beschlossen wird.

Davon abgesehen enthält der Entwurf einige für die Praxis sinnvolle Regelungen. Es wird klargestellt, dass Auftraggeber bei mehrstufigen Verfahren nicht sämtliche Vergabeunterlagen bereits zu Beginn des Verfahrens zur Verfügung stellen müssen. Zudem entfällt das vier-Augen-Prinzip bei der Angebotsöffnung auf Vergabeplattformen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass bei Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern kein Schreiben gem. § 134 GWB bei den Einzelabrufen versendet werden muss.

Insgesamt stellt die geplante Reform keinen großen Wurf dar. Es sind keine fundamentalen Veränderungen des Vergaberechts (wie etwa das Zusammenlegen mehrerer Verordnungen) vorgesehen. Punktuell sind jedoch positive Regelungen enthalten, die zu einer Vereinfachung führen können.