Geschrieben am 09.06.2025 von:
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig wirksam. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dokumente barrierefrei zu gestalten – basierend auf der Norm EN 301 549. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wen betrifft das Gesetz?
Alle Unternehmen, die barrierefreiheitsrelevante Produkte oder elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Was musst du konkret umsetzen?
Neben der barrierefreien Gestaltung deiner digitalen Angebote fordert das Gesetz:
- eine ständig zugängliche Barrierefreiheitserklärung,
- einen Feedback-Mechanismus für Nutzer,
- sowie eine technische Dokumentation, die mindestens fünf Jahre aufbewahrt wird.
Beispiele für typische Barrieren, die du vermeiden solltest:
- Bilder oder Icons ohne Alternativtexte
- PDF-Dokumente ohne strukturierte Tags
- Kontrastarme Schriftfarben
- rein visuelle CAPTCHAs
- Cookie-Banner, die sich nur mit der Maus schließen lassen
- fehlende Bedienbarkeit per Tastatur
Unser Tipp:
Führe ein Barrierefrei-Audit deiner Webseite durch. Danach kannst du gezielt kritische Schwachstellen – etwa in Formularen, Medien oder der Navigation – priorisieren und beheben. Auch die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung und die Einführung von internen Prüfprozessen sollten auf deiner To-do-Liste stehen.
Noch Fragen?
Wir unterstützen dich gerne! Melde dich einfach unter contact@morgenstern-legal.com, wenn du konkrete Hilfe brauchst oder wir gemeinsam den Handlungsbedarf für deine Website besprechen sollen.