Geschrieben am 27.08.2025 von:
Der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) wird ab dem 12.09.2025 unmittelbar anwendbar sein.
Er soll einen EU-weit einheitlichen Rahmen für fairen Datenzugang und Datennutzung schaffen. Er garantiert Nutzern vernetzter Produkte umfassende Zugangs- und Nutzungsrechte für Nutzungsdaten und verpflichtet Datenhaltende zur Weitergabe zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen. Ziel ist es, dem wirtschaftlichen Potenzial von Daten Rechnung zu tragen und einen einheitlichen Rahmen für den Datenverkehr neben der Datenschutz-Grundverordnung zu schaffen.
Hersteller vernetzter Geräte und IoT-Anbieter müssen „Access by Design“ sowie vorvertragliche Informationspflichten für Produkte und verbundene Dienste vorsehen, die nach dem 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden. Für Cloud-Dienste werden Wechselbarrieren abgebaut, Wechselentgelte sind ab dem 12.01.2027 untersagt.
Unternehmen sollten zeitnah prüfen, ob sie vom Data Act betroffen sind. Insbesondere bei der Gestaltung von Produkten, bei denen Zugangsrechte bestehen könnten, sind Reichweite und Umfang der Zugangsrechte technisch umzusetzen und vertraglich abzubilden. Im Sinne berechtigten Geschäftsgeheimnisschutzes sollten Unternehmen ihre Verträge konsolidieren. Neben dem Data Act bleiben aber die Bestimmungen der DS-GVO weiterhin anwendbar. Die Umsetzung des Data Act sollte – wie auch die Umsetzung der KI-Verordnung – Bestandteil der Unternehmenscompliance werden.
Wie wir dich unterstützen
Wenn du Unterstützung bei der Umsetzung oder rechtlichen Bewertung des Data Act brauchst, sprich uns gerne an. Wir begleiten dich bei:
- Analyse, ob und wie der Data Act auf deine Produkte, Dienste oder Geschäftsprozesse zutrifft
- Vertragsgestaltung und Anpassung bestehender Vereinbarungen
- Technisch‑rechtlicher Strategie zur Erfassung, Bereitstellung und Weitergabe von Daten
- Compliance‑Management im Spannungsfeld DSGVO, Geschäftsgeheimnisse und Data Act
Kontaktiere uns, wir helfen dir, den Data Act souverän in deine Praxis zu integrieren.