Datenschutz – der Grinch?

Geschrieben am 23.12.2019 von:

Sabine Pernikas

Rechtsanwältin | Fachanwältin für IT-Recht
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Viele Unternehmen versenden sie als Dankeschön für Kunden und Vertragspartner zum Jahresende: die Weihnachtskarte. Dabei werden immer mehr E-Mails geschickt und die klassische Postkarte verliert an Relevanz. Dass die Weihnachtskarte eine Form der Werbung und eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, haben viele Marketingabteilungen aber nicht im Blick. Muss man nun auf die alljährliche Postkarte verzichten? Der Grinch klärt auf:

Ein datenschutzrechtliches Weihnachtsgedicht

Kommt her und setzt euch ans warme Feuer,
ich erzähl‘ euch vom DS-GV-Ungeheuer.
Heilig Abend naht und man hat die Idee,
den Kunden eine Freude zu machen – JUCHEE.
Man grübelt, man denkt, man plant, man lacht
und hat dann das Kartenmotiv erdacht.

Wäre es nicht festlich, ein Dankeschön zu senden?
Obacht – ihr müsst auch an den Datenschutz denken!
Der Grinch, er kommt und naht heran,
zeigt mit dem Finger, so man denke dran.
„Keine Karte ohne Erlaubnis“ ist sein Sprech,
WAS? „Muss denn nu die Karte wech?“

Kommt drauf an, ob per Post oder elektronisch,
die Unterscheidung klingt ja erstmal komisch.
Doch das UWG will keine Belästigung,
eine Mail geht daher nur mit Einwilligung.
„Was ist mit Bestandskunden?“, fragt ihr laut,
möglich, dass euer berechtigtes Interesse das erlaubt!

Per Post ist eine Karte nicht so schlimm,
sie liegt ja nur im Briefkasten drin.
Keine Belästigung, wenn man nicht widersprochen hat,
dann muss ich es dulden – das ist Fakt.
So prüfe man stets die Rechtsgrundlagen,
denn an Weihnachten will man keine Abmahnung haben.

An alle Leute nah und fern,
ein frohes Fest wünscht MORGENSTERN!


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