Geschrieben am 29.01.2026 von:
Am 4. Dezember 2025 haben Bund und Länder eine gemeinsame Agenda zur Modernisierung von Verwaltung und Datenschutz vorgestellt. Ziel ist es, staatliches Handeln zu beschleunigen und den Umgang mit Datenschutzvorgaben – insbesondere im privaten Bereich – praxistauglicher zu gestalten. Für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen könnte sich daraus in den nächsten Jahren ein spürbarer Wandel ergeben.
Ein zentrales Vorhaben betrifft die Neuordnung der Datenschutzaufsicht für den nicht-öffentlichen Bereich. Künftig soll das Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden einheitlicher und effizienter gestaltet werden. Hierzu könnten etwa die Bündelung von Kompetenzen beim BfDI oder Aufsichtsbehörden der Länder gehören oder etwa eine bessere Einbindung der Datenschutzkonferenz. Wer bislang mit mehreren Landesbehörden, abweichenden Zuständigkeiten oder divergierenden Auslegungen der DS-GVO konfrontiert war, kann auf Entlastung hoffen. Außerdem prüft der Bund die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten. Die Umsetzung ist – vorbehaltlich gesetzgeberischer Prozesse – bis Ende 2027 vorgesehen.
Besonders praxisrelevant ist auch die angekündigte Änderung bei der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte: Der Bund plant, die nationale Regelung des § 38 BDSG aufzuheben. Damit würde künftig ausschließlich die Schwelle der DS-GVO gelten – also nur dann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich sein, wenn eine Kerntätigkeit in großem Umfang die regelmäßige Überwachung von Personen erfordert oder besonders sensible Daten verarbeitet werden. Wichtig ist: Auch ohne formelle Benennung bleiben alle materiellen Pflichten bestehen. Die Aufhebung soll bis zum 31.12.2026 eingebracht werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Hier sollen Anonymisierung und Pseudonymisierung als datenschutzfreundliche Methoden gestärkt werden, um innovative Anwendungen zu ermöglichen, jedenfalls bis im Rahmen der aktuellen Reformbestrebungen der Europäischen Kommission eine Regelung in der DS-GVO erfolgt.
Nicht zuletzt sprechen sich Bund und Länder auch auf EU-Ebene für eine risikobasierte Weiterentwicklung der DS-GVO aus – mit dem Ziel, Bürokratie in niedrigschwelligen Verfahren zu reduzieren und Klarheit zu schaffen.
Noch ist die Reform nicht finalisiert – doch der Impuls ist deutlich: Datenschutz soll verständlicher und praktikabler werden, zugleich aber natürlich wirksam bleiben.