Digital Services Act – was Unternehmen jetzt beachten müssen

Geschrieben am 22.02.2023 von:

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Mit dem sog. Digital Services Act und dem sog. Digital Markets Act möchte die Europäische Kommission neue Leitplanken für die Aktivität von Anbieter*innen digitaler Dienste aufstellen. Der „Digital Services Act“ (kurz: DSA), zu Deutsch: Gesetz über digitale Dienste, ist eine europäische Verordnung und trat am 16.11.2022 in Kraft. Im Ganzen entfaltet er seine Wirkung ab dem 17.02.2024, aber einige Regelungen werden bereits ab dem 17.02.2023 akut. Welche das sind, möchten wir dir gerne vorstellen.

Von dem „Digital Services Act“ betroffen sind eine Vielzahl von Diensten. So zum Beispiel reine Durchleitungsdienste (wie DNS-Dienste) oder Cachingdienste (wie CDNs), aber auch Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen und Hostingdienste. Zu den Online-Plattformen gehören soziale Netzwerke und Online-Marktplätze.

Unternehmer*innen, die Online-Plattformen betreiben, sollten nun aktiv werden. Sie trifft die in Art. 24 DSA normierte Transparenzberichtpflicht. Über die ohnehin aus anderen Artikeln bestehenden Pflichten zur Bereitstellung bestimmter Informationen werden die Anbieter*innen von Online-Marktplätzen verpflichtet, zum Stichtag 17.02.2023 und danach mindestens alle sechs Monate Informationen über die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer*innen zu veröffentlichen.

Diese Informationen müssen, so Art. 24 Abs. 2 DSA, in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Online-Angebots veröffentlich werden. Somit ist ein „Verstecken“ in dem Mitgliederbereich ausgeschlossen. Wie auch andere bekannte Informationspflichten (z.B. Datenschutzerklärung, Impressum) die den Nutzenden leicht zugänglich sein müssen, birgt diese neue Pflichtinformation das Risiko einer Abmahnung bei mangelhafter oder fehlender Bereitstellung.

Das heißt, dass Unternehmer*innen spätestens jetzt, wenn nicht schon geschehen, technische und operative Anpassungen vornehmen und Prozesse anstoßen müssen, um die gesetzlich verpflichtenden Informationen bereitzustellen. Über mögliche Umsetzungsmöglichkeiten und gesetzliche Ausnahmen dieser Regelungen klären wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch auf!

 


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