Handhabung von Verträgen zu Geheimhaltung und Datenschutz

Geschrieben am 25.11.2024 von:

Julia Hohage

Legal Consultant | Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
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Wie wichtig der Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten ist, liegt auf der Hand: Das Know-how eines Unternehmens sowie vertrauensvolle Arbeits- und Geschäftsbeziehungen sind entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch der Schutz von vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten dient nicht nur dem eigenen Interesse, sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Ein zentrales Instrument dabei sind Verträge.

Doch wann sind welche Verträge notwendig und wann nicht? Was sollte geregelt werden und was ist dabei erlaubt? Und welche Verträge oder Regelungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlich und sinnvoll? Diese Fragen stellen sich häufig in der Praxis.

Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Geheimhaltungsverträge werden oft vor der eigentlichen Zusammenarbeit abgeschlossen, um die Informationen zu schützen, die in der Phase der Vertragsanbahnung ausgetauscht werden. Werden in dieser Phase keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen offenbart, kann darauf in der Regel verzichtet werden. Kommt es zu einer Zusammenarbeit, ist die Geheimhaltung entweder Bestandteil eines Vertrages oder wird in einem separaten Vertrag geregelt.

Davon zu unterscheiden sind die datenschutzrechtlichen Verträge: Sie sollen in erster Linie personenbezogene Daten schützen. So sind unter Umständen zusätzlich zu einem Geheimhaltungsvertrag bzw. einer Geheimhaltungsklausel datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich, zum Beispiel die Verpflichtung auf Vertraulichkeit im Arbeitsverhältnis oder der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Auftragsverarbeitern (Art. 28 DS-GVO).

Bei der Vertragsgestaltung sind jeweils die gesetzlichen Vorgaben und Grenzen zu beachten. Welche dies genau sind und worauf es sonst noch bei der Umsetzung in der Praxis ankommt, lernst du in unserem kostenlosen Seminar: „Handhabung von Verträgen zu Geheimhaltung und Datenschutz“ – hier geht es zur Anmeldung.

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