Geschrieben am 16.01.2018 von:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jan Morgenstern wurde mit seiner Kanzlei – der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – von der Zeitschrift Acquisition International mit dem Global Excellence Award ausgezeichnet.
Weltweit publizierte Fachzeitschrift
Die Zeitschrift Acquisition International ist eine monatlich und weltweit erscheinende Fachzeitschrift für die Bereiche Finanzen und Recht. Fachleute führender Beratungs- und Wirtschaftsunternehmen sind Teil des Netzwerkes von Acquisition International und publizieren in der Zeitschrift regelmäßig Fachbeiträge zu aktuellen Fragen und Themen aus ihren Bereichen. Die Beiträge sind darüber hinaus auch auf der Webseite der Zeitschrift abrufbar. Das Ansehen der Zeitschrift wird dabei durch monatlich durchschnittlich rund 19.000 Nutzern unterstrichen.
Zur Ehrung von im zurückliegenden Jahr besonders herausragenden Experten hat die Zeitschrift den Global Excellence Award ins Leben gerufen. Diese wurden nun bereits zum siebten Mal in verschiedenen fachspezifischen Kategorien vergeben.
Langer Auswahlprozess beweist Qualität
Nominierungen für die Awards erfolgen durch alle zum Netzwerk der Zeitschrift gehörenden Unternehmen und durch die Redaktion der Zeitschrift selbst. Nachdem die Phase der Nominierungen abgeschlossen ist, folgt die sorgfältige Auswahl der Gewinner. Dabei wird anhand der mit der Nominierung eingereichten Unterlagen beurteilt, wer die besondere Auszeichnung verdient hat.
Im Rahmen des diesjährigen Auswahlprozesses wurde die MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Ihren Anwälten um Geschäftsführer Jan Morgenstern nun als „Most Outstanding IT & Media Lawyers 2017 – Germany“ ausgezeichnet. Der Global Excellence Award ist wegen der objektiven Auswahl der Gewinner weltweit besonders angesehen und wird daher regelmäßig auch in anderen Medien erwähnt. Die Auszeichnung der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verdeutlich daher die besondere Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des IT- und Medienrechts. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.