Geschrieben am 26.06.2020 von:
Eigentlich wollte The Female Company durch die Kampagne „One Girl, One Cup“ mittels eines authentischen Videotutorials Aufklärungsarbeit für den Umgang mit Menstruationstassen leisten. Herausgekommen ist ein Shitstorm gegen die Agentur Scholz & Friends (S & F), die die Kampagne für The Female Company realisiert hat.
Pavlina Vlachopoulou, die sich mit scheinbar genau dieser Idee für ein Videotutorial bei S & F als Copywriterin beworben hat, wirft der Agentur jetzt vor, die Idee von ihr gestohlen zu haben. Tatsächlich sind sich der von Vlachopoulou vorgestellte Pitch und die Kampagne für „One Girl, One Cup“ sehr ähnlich. In der Agentur- und Kreativbranche sind solche Plagiatsvorwürfe keine Seltenheit. Tatsächlich ziehen viele Agenturen die Briefings und Fallbeispiele ihrer Kunden im Rahmen von Copytests und anderen Bewerbungsverfahren heran und immer wieder kommt es zu solchen Plagiatsanschuldigungen, wenn Ideen abgelehnter Kandidaten ohne deren Erlaubnis für den Kunden realisiert werden. Ist sowas nicht irgendwie ausbeuterisch? Ja! Aber was sagt das Urheberrecht?
„Credit must be given when credit is due!”
Aber halt nur, wenn die Idee auch urheberrechtlich geschützt werden kann.
„In der Regel genießt eine Idee nämlich keinen urheberrechtlichen Schutz“. So oder ähnlich dürfte die rechtliche Vorbewertung zu dem vermeintlichen Ideenklau bei S & F eingehend lauten – und das ist auch richtig so. Schutzziel des Urheberrechts ist nämlich gar nicht der Schutz von Ideen, sondern der von Werken.
Von der Idee zum Werk
Und wie wird jetzt aus einer Idee ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Ein Werk ist sozusagen eine in eine wahrnehmbare Form gegossene Idee, die sich gegenüber anderen Werken durch ein gewisses Maß an Individualität abhebt. Ein Konzept oder ein Pitch, bei dem eine Idee grafisch oder audiovisuell verkörpert wird, kann eine Idee daher durchaus zu einem urheberrechtlich geschützten Werk machen. Ob dies auch im Fall der S & F vorliegenden Unterlagen zum Zeitpunkt des Copytests der Fall war, kann und soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wie können Bewerber*innen oder Freelancer*innen sich dann überhaupt schützen für den Fall, dass es nicht zur gewünschten Zusammenarbeit kommt?
Können Kreative sich schützen?
Ja. In der Regel müssen Kreative dafür aber erstmal selbst aktiv werden, und zwar bevor die Idee anderen überhaupt mitgeteilt wird.
Zunächst bietet sich dazu der Abschluss eines Non-Disclosure-Agreements an. Solche sogenannten NDAs sind im Bereich technischer oder industrieller Innovationen schon fast selbstverständlich. Darin verpflichten die Ideengeber*innen die Beteiligten dazu, Stillschweigen über alle im Rahmen einer Präsentation offenbarten Informationen zu wahren. Bei einem Verstoß gegen das NDA drohen unter anderem Schadensersatzansprüche der Ideengeber*innen.
Um im Zweifelfall die Entstehung einer Idee oder aber auch die Urhebereigenschaft nachweisen zu können, sollten Kreative den Prozess von der Idee bis zum Pitch (eigentlich auch darüber hinaus) dokumentieren. Besteht der Pitch aus einer Präsentation oder einem Konzept, sollten die entstandenen Versionen separat und chronologisch aufbewahrt werden. Auch der dazugehörende Schriftverkehr mit potenziellen Auftrag- oder Arbeitgeber*innen sollte aufbewahrt werden. Dateien und Dokumente können zu Nach- und Beweiszwecken auch anwaltlich oder notariell hinterlegt werden.
Das Aushändigen von NDAs dürfte aber allenfalls für Freelancer*innen und selbständige Kreative ernsthaft in Betracht kommen, denn mal ehrlich: Wer traut sich, gerade in der Kreativ- und Agenturbranche denn, potenziellen Auftrag- oder Arbeitgeber*innen erstmal ein NDA zur Unterzeichnung vorzulegen? Damit das eigene NDA überhaupt den kreativen oder schöpferischen Bedarf wiedergibt, sollte es zudem mithilfe anwaltlichen Rates erstellt werden. NDA-Vorlagen, die seitens der Auftraggeber*innen vorgelegt werden, sind allerdings mit Vorsicht zu genießen.
Sie möchten Ihre Idee schützen und benötigen Unterstützung bei der Erstellung einer NDA oder auch Verschwiegenheitserklärung? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.