TEIL 5 – Künstliche Intelligenz | Einigung zwischen EU-Parlament und Rat auf KI-Gesetz

Geschrieben am 20.12.2023 von:

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Künstliche Intelligenz eröffnet viele Chancen, birgt aber mindestens genauso viele Risiken und stellt Juristinnen und Juristen vor neue Aufgaben und offene Fragen. Einige dieser Fragen wurden nun geklärt. Mit dem KI-Gesetz stellt der europäische Gesetzgeber den ersten regulatorischen Ansatz weltweit. Geeinigt wurde sich am 08. Dezember 2023. Doch was heißt das nun?

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagt dazu:

Indem sie [die Regulierung, Anmerk. der Red.] die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen garantiert, wird sie die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen. Unser KI-Gesetz wird einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung globaler Regeln und Grundsätze für menschenzentrierte KI leisten.

Der Ansatz des europäischen Gesetzgebers sei risikobasiert und innovationsfreundlich. So werden die KI-Systeme unterteilt werden in „Minimales Risiko“, „Hohes Risiko“, „Unannehmbares Risiko“.

Je nach Klassifikation wird das Gesetz passgenaue Regulationsvorgaben treffen, wie z.B. das grundsätzliche Verbot von KI-System der Klasse „Unannehmbares Risiko“. Die transparente Klassifikation spielt vor allem Start Ups und Forschenden in die Karten: Dadurch, dass die Parameter bekannt sein werden, ist es möglich, die Maßgaben des Gesetzes in der Entwicklung zu berücksichtigen. So werden zum Beispiel KI-Systeme der Klasse „Minimales Risiko“ von einem Freipass und fehlenden Verpflichtungen profitieren sollen. Ein Anreiz für Entwickler*innen, die KI-Systeme entsprechend auszugestalten.

Aber auch für das KI-Gesetz wird gelten: Eine Regel ist nur so gut wie sie auch durchsetzbar ist. Um den Druck auf Unternehmen, KI-Gesetz-compliant zu arbeiten, sieht das Gesetz Geldstrafen für Verstöße vor. Ferner wird das neue „Amt für Künstliche Intelligenz“ auf europäischer Ebene die Umsetzung und Durchsetzung der neuen Regelungen überwachen.

Vor der Verkündung des Gesetzes steht noch die formelle Genehmigung von dem Europäischen Parlament und Europäischen Rat aus. Die Regelungen des KI-Gesetzes werden nach Ablauf einer Übergangszeit für alle Akteur*innen auf europäischer Ebene verbindlich werden. Vorreiter aus Europa sowie der ganzen Welt sollen bereits zuvor auf freiwilliger Basis im Rahmen eines „KI-Pakts“ die neuen Regelungen umsetzen.

Was das KI-Gesetz nun im Detail für dich und dein Unternehmen bedeutet, klären wir gerne mit dir in einem persönlichen Gespräch. Komm einfach auf uns zu!


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