Geschrieben am 15.07.2022 von:
Bereits in unserem Newsletter im Februar haben wir über die „Problematik“ der gendergerechten Ansprache in Kontaktformularen informiert. Anlass damals war das Urteil des OLG Karlsruhe, in dem festgestellt wurde, dass eine binäre Auswahlmöglichkeit im Kontaktformular eine unerlaubte Diskriminierung gegenüber nicht-binärer Personen darstellt.
Diese Ansicht hat das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung gegen die Deutsche Bahn ebenfalls vertreten. Anders als in dem erstgenannten Fall wurde die DB sogar zu einer Entschädigungszahlung an die betroffene Person i.H.v. 1.000 EUR verurteilt. Grund dafür war wohl die wiederholte falsche Ansprache. Kläger*in war eine nicht-binäre Person, die als Inhaber*in einer BahnCard in regelmäßigen Rundschreiben als „Herr XYZ“ angesprochen wurde. Darüber hinaus war es der betroffenen Person auch nicht möglich, das ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Geschlecht bei der Buchung eines Tickets auszuwählen. Die Deutsche Bahn nutzt in ihren Kontaktformularen auch nur eine binäre Auswahlmöglichkeit; also die Unterscheidung zwischen Mann und Frau.
Die Bereitstellung eines Kontaktformulars mit nur binärer Auswahlmöglichkeit stellt eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Ferner ist das sog. allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person verletzt.
Die Bahn wurde im Übrigen zu der Anpassung ihrer Kontaktformulare verpflichtet. Ihr wurde dafür eine Frist bis zum 01.01.2023 gesetzt.
Du siehst: Es besteht Anpassungsbedarf bei den Kontaktformularen, aber auch in der Außenkommunikation mit Kund*innen. Diese beiden Entscheidungen könnten Beginn einer neuen Linie von Rechtsprechung sein, die versucht, dem Umstand gerecht zu werden, dass es nach dem aktuellen Rechtsverständnis mehr als nur zwei Geschlechter gibt.
Falls du Fragen zur Anpassung deiner Formulare und Musteranschreiben hast, komm gerne auf uns zu! Du möchtest dich vorab nochmal genauer informieren? Dann werfe einen Blick in unseren Februar Beitrag.