Geschrieben am 22.01.2025 von:
Das Vergaberecht unterliegt aktuell einer großen Dynamik. Zum einen werfen umfassende Reformen auf europäischer und deutscher Ebene ihre Schatten voraus. Zudem haben in den letzten Monaten einige Bundesländer teilweise gravierende Änderungen des Vergaberechts eingeführt.
Im Jahr 2024 wurde auf deutscher Ebene ein umfassendes Vergabetransformationspaket zur Vereinfachung der Vergabeprozesse entworfen.
Dieses Reformpaket sah unter anderem Regelungen zu folgenden Aspekten vor:
- Die Wertgrenzen für Direktvergaben sollten auf 15.000 EUR angehoben werden.
- Bezüglich des Grundsatzes der Losaufteilung sollten künftig auch zeitliche Aspekte zur Rechtfertigung einer gesamthaften Vergabe angeführt werden können.
- Die Regelungen zur sog. „In-house-Vergabe“ sollten reformiert werden.
Dann kamen allerdings das Ende der aktuellen Regierung und der Beschluss, Neuwahlen durchzuführen. Ob das Vergabetransformationspaket noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, erscheint fraglich und lässt sich somit nicht absehen.
Zugleich gibt es auch auf europäischer Ebene Bestrebungen, das Vergaberecht zu reformieren. Die ersten hierzu erforderlichen Schritte wurden bereits jüngst eingeleitet. Wie das Zusammenspiel zwischen den oben beschriebenen Reformbestrebungen auf deutscher Ebene und den europäischen Reformbestrebungen sein wird, lässt sich noch nicht absehen. Ursprünglich war es das Ziel des deutschen Vergabetransformationspakets, die Reform auf europäischer Ebene mitzuprägen. Wie sich die Reformbestrebungen unter den geänderten zeitlichen Vorzeichen entwickeln werden, ist derzeit noch offen.
Schließlich gibt es auch auf Ebene der Bundesländer wichtige Änderungen des Vergaberechts.
- So hat etwa das Land Baden-Württemberg zuletzt beschlossen, dass Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR netto zulässig sind.
- Bayern hat jüngst ebenfalls die Wertgrenze für Direktaufträge wie in Baden-Württemberg angehoben.
- In Rheinland-Pfalz sollen zudem Erleichterungen für Vorhaben, die das Online-Zugangs-Gesetz betreffen, eingeführt werden.
Vor diesem Hintergrund ist in der näheren Zukunft mit einschneidenden Änderungen des Vergaberechts zu rechnen. Wir halten dich selbstverständlich auf dem Laufenden!