Geschrieben am 08.09.2022 von:
Die stetige technische Weiterentwicklung treibt von Zeit zu Zeit seltsame Blüten. Dies hat vor kurzem ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Göttingen bewiesen. Auslöser für diesen Fall waren virtuelle Assistentinnen wie Alexa und Siri.
Sprachassistenten, Smarthome-Gadgets und das restliche sog. Internet of Things erleichtern unser tägliches Leben auf die ein oder andere Weise. Die einen können wichtige Lebensmittel unserer Einkaufsliste hinzufügen, die anderen zeigen uns sekundengenau den Puls, um beim Sport alles im Blick zu behalten. Vor allem die Gadgets von den großen Global Playern haben sich in den Köpfen der Menschen dergestalt etabliert, dass jede*r eine genaue Vorstellung davon hat, wer oder was „Alexa“ und/oder „Siri“ ist. Dabei handelt es sich im Grunde genommen nur um gewöhnliche Namen.
Dieser Umstand wurde einem Mädchen mit dem Namen „Alexa“ im Vorschulalter zum Verhängnis. Sie bekam aus ihrem gleichaltrigen Umfeld zunehmend Befehle zugerufen. „Alexa, mach mal sauber“, „Alexa, zieh die Rolläden hoch“ sind davon nur Ausschnitte. Die Namenspartnerschaft einer bekannten Sprachassistentin, nahmen die Freund*innen der Betroffenen zum Anlass, diese ebenfalls als Assistentin zu behandeln.
Gegen diese Objektivierung haben sich Alexas Eltern vor dem Standesamt erfolglos gewehrt. Sie begehrten die Hinzufügung eines zweiten Vornamens. Eine Namensänderung ist rechtlich jedoch nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Das Standesamt vertrat die Meinung, dieser wichtige Grund sei aufgrund der vorgefallenen „Hänseleien“ nicht gegeben.
Das Verwaltungsgericht Götting gab den Eltern recht. In der gebotenen Interessenabwägung wurde die psychische Belastung der jungen Alexa als gewichtiger gewertet als das öffentliche Interesse daran, den bisherigen Namen beizubehalten. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass Alexa kurz vor dem Schuleintritt stand und weiteres Mobbing abzusehen war.
Eigentlich sollten gesellschaftliche Bedürfnisse die technische Entwicklung bestimmen, doch manchmal wird der Spieß umgedreht und technische Gegebenheiten geben gesellschaftliche Entwicklungen den Takt vor. So wurde der Name Alexa im Übrigen seit dem Release des technischen Produkts statistisch gesehen seltener vergeben. Wir wissen nun warum.