Warum eigentlich Vergaberecht anwenden?
Das Vergaberecht umfasst eine Vielzahl an Vorschriften auf nationaler, europäischer und auch internationaler Ebene, welche die Beschaffung durch die öffentliche Hand regeln. Anzuwenden sind diese Regelungen in erster Linie von den klassischen öffentlichen Einrichtungen (wie etwa Ämter und Behörden), Länder und Kommunen, aber auch von bestimmten juristischen Personen (teilweise jedenfalls). Schließlich kann auch für ein rein privates Unternehmen die Pflicht bestehen, bestimmte (meistens geförderte) Beschaffungsvorhaben vergaberechtskonform durchzuführen.
Mit dem Vergaberecht verfolgen die Gesetzgeber politische und wirtschaftsverwaltungsrechtliche Ziele.
Im Vordergrund stehen dabei insbesondere,
- die Schaffung von Wettbewerb und
- das Ziel sparsam und wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umzugehen.
Das Vergaberecht sieht zudem Instrumente vor, mit denen am Auftrag interessierte Unternehmen Vergaberechtsverstöße prüfen und beheben lassen können.
Öffentliche Aufträge