Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz

Das Schweizer Parlament hat eine Revision des Datenschutzgesetzes der Schweiz (DSG) beschlossen, welches voraussichtlich am 01. September 2023 gemeinsam mit einer Umsetzungsverordnung (VDSG) ohne Übergangsfrist in Kraft treten wird. Dieses revDSG wird an Unternehmen in und außerhalb der Schweiz einige Herausforderungen stellen. Das rechtskonforme Verfahren mit Personendaten wird künftig komplizierter und bürokratischer werden, jedoch auch datenschutzsicherer und transparenter.

Mit unserem Whitepaper revDSG geben wir dir einen ersten Überblick über die neue Rechtslage, die Herausforderungen und Unterschiede zur DS-GVO.

Warum wurde das „Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)“ revidiert?

Ziel der Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist es, dieses an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Hier stehen vor allem die Transparenz von Datenbearbeitungen und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten im Fokus. Darüber hinaus soll sich das DSG vom Niveau an die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 annähern, um weiterhin die Anerkennung der Schweiz als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau und damit die grenzüber-schreitende Datenübermittlung auch für die Zukunft zu gewährleisten.

Was es ab dann alles zu beachten gibt, kannst du in unserem Whitepaper „Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz“ nachlesen.

Für wen gilt es überhaupt?

Für wen gilt es überhaupt?


Das revDSG soll die Persönlichkeit und Grundrechte natürlicher Personen schützen, die sich in der CH befinden und deren Daten durch Private / den Staat bearbeitet werden. Die Daten juristischer Personen sind folglich nicht geschützt. Wesentlich ist, wo sich die Datenbearbeitung „auswirkt“ („Auswirkungsprinzip / Marktortprinzip“), also nicht unbedingt, wo sie veranlasst wird bzw. wo das bearbeitende Unternehmen / die bearbeitende Person ihren Sitz hat.

Im Einzelfall kann die Feststellung, wo die „Auswirkung“ (als Ausrichtung der Bearbeitung) zu verorten ist, schwerfallen.

Hier helfen wir gerne weiter.

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