TTDSG – Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Datenschutz ist vielfältig – und so auch die zahlreichen Regelungen, die sich derzeit noch in vielen Gesetzen finden. Neben dem wohl bekanntesten „europäischen“ Regelwerk, der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), existieren in Deutschland auch eine Reihe weiterer Gesetze (z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG)). Lange Zeit bereitete das Nebeneinander gerade von TMG und TKG keine Probleme. Doch auch die (Tele-)Kommunikation ist im Wandel ist und Bedarf klarer und einheitlicher Regelungen.
Diese Aufgabe soll nun (zumindest in Deutschland) das neue TTDSG übernehmen – zumindest so lange, bis die wohl schon längst überfällige E-Privacy-Verordnung europaweit in Kraft tritt (und damit meinen wir natürlich innerhalb der EU). Zudem hat der Bundesgesetzgeber auch das TKG modernisiert, um alle Schutzbereiche ausreichend abzudecken.
Beide Gesetze (TTDSG, TKG-neu) treten zum 01.12.2021 in Kraft.
Wenn du also wissen möchtest, was auf dich zukommt, ob auch dein Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen ist und wie du diese umsetzt, dann haben wir da was für dich …
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