Urheberrecht | Rechtlicher Schutz von Schriften

Die digitale Welt bietet Unmengen an Möglichkeiten, sich gestalterisch und künstlerisch auszudrücken. Auch Unternehmen profitieren davon, indem sie personalisierte Webseiten als digitale Visitenkarten nutzen. Sie schmücken sie mit ihrem Logo und nutzen eine bestimmte Schriftart, die zu ihrer Corporate Identity passt. Inhalte werden konzipiert, Elemente designet und Texte werden geschrieben. Der kreative Prozess, vor allem in der Außenkommunikation, ist eine Verzahnung vieler einzelner, zum Teil medialer, Vorgänge. Zu diesen Vorgängen gehört auch die Auswahl der richtigen (Computer-) Schrift. Dieser Schritt ist jedoch mit rechtlichen Risiken verbunden.

 

Schriften und „Schrift-Software“ | Worauf muss ich achten?
Wie gehe ich als Unternehmen mit diesem Thema um?
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Hier findest du zudem noch einen aktuellen Beitrag „Urheberrechtlicher Schutz von Schriften und Fonts“ | Gängige Praxis ≠ aktuelle Rechtslage aus unserem Newsletter.

Worauf muss ich achten?

Schriften

Eine entworfene Schrift kann unter Umständen urheberrechtlichen Schutz genießen. Unterschieden wird zwischen Gebrauchs- und Zierschriften. Gebrauchsschriften weisen in aller Regel keine Schöpfungshöhe auf, da sie sich alle sehr ähneln, um verkehrsfähig und gut lesbar zu sein. Es fehlt mithin an der notwendigen Originalität. Selbst eine Zierschrift muss für den Schutz aus dem Urhebergesetz einen gewissen Grad an ästhetischem Gehalt aufweisen; mithin geschmackvoll gestaltet sein. Wann genau eine ausreichende geschmackvolle Gestaltung vorliegt, bleibt der Entscheidung im Einzelfall vorbehalten.

Das heißt für dich, direkt vor Nutzung der Schrift zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob eine Schutzfähigkeit besteht und wie damit umgegangen werden kann! Gerne unterstützen wir dich dabei.

 

 

Schrift-Software

Hinter jedem Schriftbild steckt eine „Schrift-Software“. Nun ja – fasst. Genau genommen wird es sich in den meisten Fällen nicht um echte Software per Definition handeln, sondern viel mehr um
auslesbare Grafikdaten. Die Übersetzung der Informationen in der Datei zu einer lesbaren Schrift leistet dann zum Beispiel das Textverarbeitungsprogramm. Und genau hier liegt das Problem.

(Echte) Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Ein Computerprogramm in diesem Sinne ist eine „Folge von Befehlen, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig ist zu bewirken, dass eine informationsverarbeitende Maschine eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt“. Das Kernelement dieser Definition ist dabei die Steuerungs- und Befehlsfunktion des Computerprogramms. Aber nicht jede Schriftdatei weißt eine solche Steuerungs- und Befehlsfunktion auf. Meist handelt es sich tatsächlich um reine Grafikdaten, die nur ausgelesen werden können. Deswegen ist der Begriff Software in diesem Zusammenhang irreführend und kann nur in Anführungszeichen genannt werden.

 

EVENT-TIPP | MORGENSTERN Academy

Wenn du noch mehr erfahren möchtest, dann schau doch auch mal bei unserer MORGENSTERN Academy vorbei. Dort findest du eine Veranstaltung „Urheberrecht – Rechtlicher Schutz von Schriften„, in der die wichtigsten Grundlagen und Fragen aus der Praxis geklärt werden.

Wie gehe ich als Unternehmen mit diesem Thema um?

Eins ist klar: Irgendeine Schrift muss genutzt werden. Andernfalls ist der Betrieb eines Unternehmens nicht möglich. Der erste und beste Schritt ist, sich über diese Umstände im Klaren zu ein. Du kannst dafür gerne unser Whitepaper lesen.

Das vermittelte Wissen über die Grundzüge des Urheberrechts und der Schriftenproblematik soll – vor allem junge – Unternehmer*innen davor bewahren, sich willkürlich Schriften aus dem Internet als gratis Datei herunterzuladen. Es sensibilisiert und hilft dabei, vor der Nutzung einer Schrift, bzw. „Schrift-Software“ die Gesamtsituation Herkunft, Schriftendesigner*in, „Lizenzmodelle“) zu prüfen oder prüfen zu lassen. Auch, wenn Schriften selten urheberrechtlich geschützt sind, ist dennoch nicht auszuschließen, dass der/die Schriftenhersteller*in bei einer unautorisierten Nutzung Schadensersatzansprüche aus anderen Teilrechtsgebieten geltend machen kann. Zur Klärung solcher Fragen mit dir stehen wir gerne bereit.

Was tun, wenn die Abmahnung kommt?

Sollte es tatsächlich mal zu einer Abmahnung kommen, ist immer zu prüfen, worauf sich der abgemahnte Verstoß in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bezieht und ob die geltend gemachte Vertragsstrafe in Bezug auf ihre Höhe haltbar ist. Um eine Auseinandersetzung mit großen „Schriftenhäusern“ zu vermeiden, können Schriftendesigner*innen mit der Erstellung einer Hausschrift beauftragt werden. Vor allem perspektivisch macht dieser Schritt Sinn. Es kann zum Beispiel geklärt werden, in welchen Schriftschnitten die Schrift benötigt wird oder in welchen Medien sie letztlich genutzt werden soll. Im Ergebnis hast du dann eine perfekt auf die Bedürfnisse zugeschnittene Schrift sowie alle notwendigen Rechte. Global Player wie Adobe und Microsoft haben eine Schriftendatenbank, deren Nutzung bei dem Erwerb des jeweiligen Produktes, zum Beispiel Photoshop oder MS Office, inkludiert ist.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Im Zweifel gibt es Nutzungsbeschränkungen. Diese findest du in den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendung.

 

Noch Fragen? Dann melde dich einfach bei uns. Wir helfen dir gerne weiter.

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