BfDI vs. BPA – Neues im Streit um die Facebook-Fanpage

Geschrieben am 24.03.2023 von:

Jean-Pierre Yöndemli

Rechtsanwalt
zum Profil

Kontaktiere mich:

+49 (0) 6232 – 100119 0
E-Mail senden

In der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) und dem Bundespresseamt (BPA) gibt es Neuigkeiten. Aber einen Schritt nach dem anderen: Was war passiert und was hat Facebook damit zu tun?

Ein Profil auf Facebook, welches ein Unternehmen, eine Stiftung, einen Verein oder – so in diesem Falle – die Bundesregierung darstellt, wird allgemein als „Facebook-Fanpage“ bezeichnet. Diese unterscheidet sich geringfügig von einem privaten Profil, ist aber mit einem solchen verknüpft. Der Betrieb und die Nutzung einer Facebook-Fanpage ist datenschutzrechtlich problematisch. Zum einen werden dabei Daten in die USA, in der kein angemessenes Datenschutzniveau herrscht, übertragen. Zum anderen wird automatisch ein Cookie gesetzt beim Aufruf aller Webseiten, die die Facebook-Funktionen oder eine Facebook-Fanpage eingebettet haben. Dies ist datenschutz- und telekommunikationsrechtlich ohne Einwilligung oder andere Rechtsgrundlage unzulässig. Der Haken: Weder Einwilligung noch Rechtsgrundlage liegen in dem Gros der Fälle vor.

Vor diesem Hintergrund hat der BfDI in der Vergangenheit mehrere Rundschreiben an öffentliche Stellen versandt und aktiv empfohlen, den Betrieb einzustellen sowie ergänzend angedroht, Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten. Gesagt, getan. Im Sommer 2022 wurde das BPA sodann förmlich angehört. Dieses hatte den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung noch nicht eingestellt. Mit Datum vom 17.Feburar erlies der BfDI dann einen Bescheid gegen das BPA und verpflichtete es, den Betrieb der Facebook-Fanpage innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids zu unterlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt, kurz vor Ablauf der Abhilfefrist, besteht die Facebook-Fanpage der Bundesregierung noch.

Es bleibt also weiterhin spannend, ob und wie lange noch das BPA an seiner (Rechts-)Ansicht festhalten kann oder will. Genauso spannend ist die Frage, welche Lehren wirtschaftliche Unternehmen aus den Entwicklungen dieser Auseinandersetzungen zweier Bundesbehörden ziehen können. Letztere Frage beantworten wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Komm‘ einfach auf uns zu!

Du möchtest darüber hinaus tiefer in das rechtskonforme Social-Media-Wissen eintauchen? Dann haben wir in unserer Academy genau das Richtige für dich… viel Spaß beim Stöbern!


Zurück zu den News