Frankreichs „Influencer-Gesetz“ – droht der Kreativbranche ein Einbruch?

Geschrieben am 20.09.2023 von:

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Diesen Sommer hat Frankreich ein „Influencer-Gesetz“ verabschiedet, mit dem Influencer*innen bestimmte Kennzeichnungspflichten sowie weitere Regelungen auferlegt werden. Doch auch den großen Plattformbetreiber*innen werden im Sinne der „Egalité“ gleichermaßen diverse Pflichten auferlegt. Droht mit diesem Vorstoß Frankreichs die „Liberté“ der Freischaffenden auf europäischer Ebene eingeschränkt zu werden?

Zielsetzung des „Influencer-Gesetzes“ in Frankreich ist der Schutz vor allem junger Menschen auf Social Media. Diese sind leicht(er) beeinflussbar und lassen sich entsprechend eher durch große Versprechen und (vermeintliche) Erfahrungsberichte der Influencer*innen zum Erwerb von Produkten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verleiten. Diesen Umstand berücksichtigt das „Influencer-Gesetz“ umfassend und fordert so von den Influencer*innen eine klare Kennzeichnung darüber, welche ihrer Beiträge Werbung sind und welche „nur“ privater Natur. Des Weiteren sollen aus Transparenzgründen eingesetzte Filter oder Effekte entsprechend gekennzeichnet werden.

Schließlich wurde in dem Gesetz ein generelles Verbot ausgesprochen, für Schönheitsoperationen, Medikamente, Nikotinprodukte oder Sportwetten zu werben. Werden rechtswidrige Inhalte dennoch gepostet, müssen die Plattformbetreiber*innen diese aktiv löschen.

Deutsche Influencer*innen müssen aufgrund dieser Entwicklungen jedoch nicht in Schockstarre verfallen. Viele der Regularien, die mit dem neuen Gesetz bei unseren Nachbarn getroffen werden, finden sich bereits in den deutschen Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder des Telemedienrechts. Ferner bestehen auch in den hier geltenden Gesetzeswerken klar definierte Voraussetzungen zur Bewerbung von z.B. medizinischen Produkten wie Medikamenten oder von Tabakwaren – vor allem Minderjährigen gegenüber. Aus deutscher Sicht schärft Frankreich mit dem neuen Gesetz also eher nach. Ein neues Schutzniveau auf europäischer Ebene wird mit ihm wohl nicht definiert.

Dennoch ist gerade für deutsche Influencer*innen dieser Akt der Gesetzgebung relevant. Im Grenzgebiet, aber auch deutschlandweit, haben Influencer*innen immer wieder die Chance, ihre Reichweite zu nutzen, um auch französische User*innen zu erreichen. Daher sollten sie mit den neuen Regularien und dem räumlich-sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes vertraut sein. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich Frankreich als erstes europäisches Land direkt auf das Berufsbild „Influencer*in“ bezieht. In den deutschen Gesetzestexten werden diese zum Beispiel (noch) nicht konkret benannt. „Influencer*in“ nach französischem Verständnis ist „eine Person, die auf den Netzwerken aus finanziellen Interessen ihre Popularität zur Kommunikation mit einem Publikum einsetzt und dabei direkt oder indirekt Werbung für Güter oder Dienstleistungen macht“.

Bei Verstoß gegen die Regelungen des neuen Gesetzes drohen eine Geldstrafe, gedeckelt auf 300.000 Euro, oder bis zu zwei Jahre Haft. Um diese Strafen auch durchzusetzen, bedient sich der französische Gesetzgeber eines Tricks: Soweit ein*e französische*r Influencer*in ins außereuropäische Ausland ziehen möchte, muss ein*e gesetzliche*r Stellvertreter*in mit Sitz in Europa benannt werden. Ferner sind französische Influencer*innen verpflichtet, eine EU-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Komm gerne auf uns zu, wenn du dir unsicher bist, ob du nun auch eine Haftpflichtversicherung brauchst oder welche Regelungen auf dich zutreffen. Wir beraten dich gerne zu allen Entwicklungen rund um Social Media und Influencer*innen!


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