Effiziente und datenschutzkonforme Beschaffung von IT-Leistungen: Was solltest du bei einer IT-Vergabe beachten?

Geschrieben am 08.12.2022 von:

Team MORGENSTERN

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Die Zahl der IT-Vergaben ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Aber nicht nur das. Auch inhaltlich nehmen die Anforderungen an die Beschaffung von IT-Leistungen zu. Gründe für diese Veränderungen sind die Digitalisierung der öffentlichen Hand aber auch die zunehmende Komplexität der Produkte, die Erwartungshaltung der Nutzer*innen sowie die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen wie dem Datenschutzrecht und der IT-Sicherheit.

Vor diesem Hintergrund ist eine solide Planung, Vorbereitung und Aussteuerung von IT-Projekten essenziell für den Projekterfolg.

Vorbereitung und Planung

Einem erfolgreichen IT-Projekt geht immer eine solide und allumfassende Planung voraus. Diese Planung beginnt nicht erst bei der Einführung bestimmter Produkte in der Organisation, sondern bereits vor der Beschaffung und der Einleitung einer Ausschreibung.

Gerade im IT-Bereich bestehen häufig komplexe Strukturen, in die sich eine neue Beschaffung konfliktfrei einfügen muss. Stellt sich bei der Vorbereitung des Projekts heraus, dass aufgrund bestehender Infrastruktur beispielsweise ein Mischbetrieb mit Lösungen anderer Anbieter*innen ausscheidet, weil nicht vertretbare Ausfallrisiken drohen, kann ausnahmsweise eine Direktvergabe an eine/n Anbieter*in einschlägig sein. Aber auch im Regelfall einer Ausschreibung ist für die Erstellung der Leistungsbeschreibung eine umfassende Vorplanung unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder erforderlich, um am Ende eine nutzbringende Leistung zu erhalten.

Datenschutz

Auch in Ausschreibungen begegnet einem mittlerweile das Thema Datenschutz zunehmend. Dabei ergeben sich datenschutzrechtliche Herausforderungen einerseits im Vergabeverfahren selbst, andererseits im Hinblick auf die spätere Leistungserbringung. Viele Rechtsfragen im Datenschutz sind weiterhin nicht abschließend geklärt und neben dem komplexen Vergaberecht im Blick zu behalten. Ein Beispiel dafür sind die kürzlich ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer Karlsruhe (Beschl. v. 13.07.2022, Az. 1 VK 23/22) und dem OLG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2022, Az. 15 Verg 8/22) zur Beschaffung einer cloud-basierten Software.

Wir bei MORGENSTERN beraten dich umfassend zur IT-Vergabe und allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen – sei es als Bieter oder Auftraggeber. Gerne stellen wir dir einen transparenten Überblick über unsere Leistungen und die Kosten zusammen.


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