Absage des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) – Meta kann DS-GVO nicht durch AGB umgehen

Geschrieben am 13.01.2023 von:

Jean-Pierre Yöndemli

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Personalisierte Werbung begegnet uns allen täglich auf den Social Media Plattformen. Du kennst es sicherlich, wenn du auf Instagram, Facebook und Co. surfst und Produkte vorgeschlagen bekommst, über die du dich vor kurzem informiert oder die du dir näher angesehen hast.

Meta, also der Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp, versteht personalisierte Werbung als Teil seiner Leistung dir gegenüber. Explizit schreibt er in Facebooks Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Wir helfen dir, Inhalte, Produkte und Dienste zu entdecken, die dich möglicherweise interessieren: Wir zeigen dir personalisierte Werbeanzeigen, Angebote und sonstige gesponserte oder kommerzielle Inhalte, um dir dabei zu helfen, Inhalte, Produkte und Dienste zu entdecken.“

Dies ist jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unbedenklich. Um personalisierte Werbung schalten zu können, müssen zuvor personenbezogene Daten erhoben werden. Die DS-GVO gibt uns dafür ein Magazin an Rechtmäßigkeitstatbeständen an die Hand, so soll zum Beispiel die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig sein, wenn sie der Vertragserfüllung dient oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Für Werbung muss jedoch grundsätzlich die Einwilligung vorliegen, ein Abstellen auf einen anderen Rechtmäßigkeitstatbestand ist nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zulässig. Meta hat versucht, diese datenschutzrechtlichen Grundsätze zu umgehen, indem es die personalisierte Werbung als Teil seiner Leistung in den AGB definierte.

Dagegen wehrte sich die von Max Schrems gegründete Datenschutzorganisation „Nyob“ vor der irischen Datenschutzbehörde DPC. Diese jedoch erklärte das Verhalten von Meta zunächst als rechtmäßig bis sie von EDSA überstimmt wurde. Letztendlich hat der EDSA die DPC nun dazu aufgefordert, die betreffende Regelung als rechtwidrig zu erklären und ein Bußgeld zu verhängen.

In der Folge soll es Meta nur noch möglich sein, mit einer entsprechenden Einwilligung der betroffenen Person personalisierte Werbung zu schalten. Ob sich Meta oder die irische Datenschutzbehörde gerichtlich noch gegen den Beschluss von EDSA wehren bleibt abzusehen.


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