Prognosen und Trends 2024: IT-Recht | Teil I

Geschrieben am 17.01.2024 von:

Elvira Shakouri

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Das digitale Zeitalter hat längst Einzug in unsere Rechtslandschaft gehalten und 2024 verspricht interessante Entwicklungen im Bereich des IT-Rechts. Im zweiten Teil erfährst du, was das neue Jahr im IT-Sicherheitsrecht bringt!

Grundrechte für das Internet kommen im Doppelpack: Digital Services Act & Digital Markets Act

Ab dem 17. Februar 2024 gilt in Deutschland der Digital Services Act (DSA). Der DSA setzt weltweit erstmals umfassende gesetzliche Maßstäbe gegen Desinformation und Hassrede im Internet. Bisher gab es dazu nur vereinzelt Regelungen. Zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA), der bereits seit dem 2. Mai 2023 gilt, bildet er einen wesentlichen gesetzlichen Rahmen für Rechte und Pflichten im Internet. Das Ziel ist, die Grundrechte der Bürger*innen im Internet besser zu schützen und insbesondere gegen Hass und politische Radikalisierung vorzugehen.
Der DSA reguliert digitale Dienste und verpflichtet Unternehmen dazu, die Verbreitung illegaler oder schädlicher Inhalte zu verhindern. Er gilt für alle digitalen Dienste (unabhängig von ihrer Größe), die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte an Verbraucher*innen vermitteln, wobei die Pflichten je nach Größe des Anbieters variieren. Der DSA unterscheidet zwischen „sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen“, „Online-Plattformen“, „Hosting-Diensten“ und „Vermittlungsdiensten“.
Seit dem 25. August 2023 müssen sich auch sehr große Plattformen, darunter 19 bekannte Dienste wie Instagram, Facebook, TikTok und Amazon, an den DSA halten. Gegen die Plattform X (ehemals Twitter) wurde von der EU-Kommission bereits ein Verfahren eingeleitet, auch Meta und TikTok werden Verstöße gegen den DSA vorgeworfen.
Ab dem 24. Februar 2024 gilt der DSA auch für kleinere Unternehmen. Je nach Anbieterkategorie können Verpflichtungen bestehen, wie beispielsweise die Einrichtung einer leicht auffindbaren Kontaktstelle, die Implementierung eines leicht zugänglichen Beschwerdeverfahrens für illegale Inhalte oder das Verbot von Werbung, die sich an Minderjährige richtet.
Möchtest du wissen, ob diese Verpflichtungen auch für dein Unternehmen gelten? Dann kontaktiere uns – wir helfen dir gerne weiter!

Papier wird bald Geschichte?

Nein, so weit sind wir leider noch nicht. Aber es soll dieses Jahr definitiv ein wenig elektronischer werden. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann plant, an den verstaubten Schriftformgeboten des BGB für die Kündigung von z. B. Arbeits- oder Mietverträgen zu rütteln. Die elektronische Form soll zur „Regelform“ werden, und die Schriftform nur noch eine Ausnahme.

E-Commerce und Verbraucherschutz: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Seit dem 01.01.2024 wird es auch für Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmenden verbindlich. Schau zur Erinnerung gerne in unseren Beitrag.
  • Außergerichtliche Streitbeilegung – Digital schlichten: Die EU-Kommission plant, das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu modernisieren und zu vereinfachen.
  • Neue Verbraucherkreditrichtlinie – „Buy now pay later“ als Schuldenfalle: Um Verbraucher*innen vor Ver- und Überschuldung durch Kredite zu schützen, sollen Händler*innen verpflichtet werden, Informationsvorgaben umzusetzen und eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen.

KI ist und bleibt Zukunftsthema

Die Verschmelzung von KI und Recht wirft faszinierende Fragen auf. Wer trägt die Verantwortung, wenn Algorithmen Entscheidungen treffen? Das Jahr 2024 verspricht entscheidende Entwicklungen an der Schnittstelle von Technologie und Ethik. Zahlreiche Rechtsfragen werden bereits heiß diskutiert. Wir haben einige davon in unserer KI-Reihe behandelt (Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, ff.). Unser Whitepaper bietet zudem weitere Einblicke.
Von IT-vertraglicher Seite stellen sich weitere wichtige Fragen nach dem Regelungsbedarf, etwa zu Haftungsfragen (z. B. bei Fehlentscheidungen, Trainingsdaten, Betreiberverantwortung), zur Datensouveränität und zum Einsatz von KI im unternehmerischen Bereich. Freue dich auf viele spannende Einblicke, die dich in diesem Jahr in unserem Newsletter erwarten! Du kannst nicht warten? Kontaktiere uns gerne.


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