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Aktuelle News rund um IT-Recht und Datenschutz findest Du hier
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Brauchen Organisationen jetzt KI-Beauftragte? Zunächst ist festzuhalten: Eine rechtliche Verpflichtung zur Benennung eines KI-Beauftragten gibt es nicht.
Im Vergaberecht gilt, dass Auftraggeber Aufträge soweit möglich in Fach- und Teillose aufteilen müssen. Hierbei handelt es sich um einen der zentralen Grundsätze des Vergaberechts.
Bei der Gestaltung von Vergabeverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit Auftraggeber vorgeben dürfen, dass Bieter Leistungen selbst erbringen müssen.
Brauchen Organisationen jetzt KI-Beauftragte? Zunächst ist festzuhalten: Eine rechtliche Verpflichtung zur Benennung eines KI-Beauftragten gibt es nicht.
Es kommt in der Vergabepraxis immer wieder zu der Situation, dass Bestandsauftragnehmer durch ihre bisherige Tätigkeit wirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Bietern haben.
Es ist soweit: Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt nun 20 Tage später – also am 01.08.2024 – in Kraft.